Künstlerkommission Mission
Die Künstlerkommission wurde 2002 gegründet. Damals war sie beim LISVS untergebracht und stellte nur Unabhängigkeitserklärungen aus. Seitdem haben sich die Kompetenzen und die Zusammensetzung erweitert. Sie wird jetzt beim FÖD Soziale Sicherheit untergebracht.
Was macht die Künstlerkommission konkret?
Die Kommission hat drei Hauptzuständigkeiten:
- Ausstellung von Künstlerkarten und Visa sowie Selbständigkeitserklärungen
- Beratung erteilen
- Information erteilen
Die Kommission stellt den Künstlern, die dies beantragen, nach Prüfung ihrer Akte die Künstlerkarte, das Künstlervisum und die Selbständigkeitserklärung aus.
Sie gibt auch Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen oder Erlässe ab, die ihr vorgelegt werden.
Schließlich informiert si die Künstler über ihre Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit, wenn es um den Arbeitnehmer- oder Selbständigenstatus geht.