Künstlerkommission Zusammensetzung der Künstleräkommission

Die Zusammensetzung der Künstlerkommission wird durch den Königlichen Erlass vom 26. Juni 2003 über die Organisation und die Arbeitsweise der Künstlerkommission festgelegt.

Die Stärke der Künstlerkommission liegt in ihrer Zusammensetzung. Die verschiedenen in dieser Kommission vertretenen Einrichtungen ermöglichen es nämlich, die Interessen der Künstler zu wahren. Die Entscheidungen werden unter Berücksichtigung der Expertise jedes Mitglieds getroffen.

Die Kommission besteht aus einer französischsprachigen und einer niederländischsprachigen Kammer.

Es gibt einen Präsidenten für beide Kammern. Der Präsident ist rechtlich zweisprachig, 12 französischsprachige ordentliche Mitglieder, 12 französischsprachige stellvertretende Mitglieder, 12 niederländischsprachige ordentliche Mitglieder und 12 niederländischsprachige stellvertretende Mitglieder. 

Die Analyse der Akten ist nach linguistischer Rolle gegliedert.

Zur Vereinheitlichung der Kammern und auf Antrag des Präsidenten oder der Mitglieder werden Plenarsitzungen organisiert.

Zusammensetzung der Künstlerkommission - Beschreibung des Organigramms