Der Künstlerstatus in Belgien

Willkommen auf der offiziellen Website Artist@Work. Über diese Seite können Sie auf die Plattform zugreifen, um eine Künstlerkarte, ein Visum oder eine EST zu beantragen.

Auβerdem finden Sie hier eine FAQ mit Antworten auf die Fragen, die uns von Künstlern am häufigsten gestellt werden.

Wenn Sie

  • noch nicht eingeschrieben sind und einen Antrag einreichen ?
  • bereits eine Karte, ein Visum oder eine EST haben: Wenn Sie neue Aktivitäten hinzufügen oder eine Verlängerung vornehmen möchten. Machen Sie dies in Ihrer Akte.
  • bereits eine Karte haben: Geben Sie Ihre Leistungen ein.

Wissen Sie, dass die von der Kommission ausgestellten Dokumente Konsequenzen für Ihren sozialen Status haben?

Einzige Neue Telefonnummer: +32 2 528 63 64
von Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr

Aktualitäten

Aussprache

Aussprache über die Arbeitsbedingungen im Kunstsektor

debat

Welche dokumente benötige ich?

Künstlerkarte

Bieten Sie künstlerische Dienstleistungen im kleinen Rahmen an? Die Künstlerkarte ist obligatorisch, um von der Regelung der geringen Vergütung Gebrauch machen zu können.

Künstlervisum

Sie sind nicht an einen Arbeitsvertrag gebunden, erbringen aber Dienstleistungen unter ähnlichen Bedingungen wie jene eines Arbeitsvertrags? Das Künstlervisum ist obligatorisch, um der Sozialversicherung für Angestellte zu unterliegen.

Erklärung zur Selbständigkeit

Als selbständiger Künstler können Sie auch eine Erklärung über die Selbständigkeit beantragen, die garantiert, dass Ihr Status in Zukunft nicht in Frage gestellt wird.

Die Künstlerkommission

Die Künstlerkommission bewertet den künstlerischen Charakter Ihrer Aktivitäten für die Ausstellung der Karte, des Visums und der Erklärung der Selbständigkeit und informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Künstler.

Erfahren Sie mehr über die Künstlerkommission