Schulferien
Während der Schulferien arbeitet das Sekretariat der Künstlerkommission mit einem reduzierten Personalbestand. Es kann daher länger ...
Willkommen auf der offiziellen Website Artist@Work. Über diese Seite können Sie auf die Plattform zugreifen, um eine Künstlerkarte, ein Visum oder eine EST zu beantragen.
Auβerdem finden Sie hier eine FAQ mit Antworten auf die Fragen, die uns von Künstlern am häufigsten gestellt werden.
Wenn Sie
Wissen Sie, dass die von der Kommission ausgestellten Dokumente Konsequenzen für Ihren sozialen Status haben?
Einzige Neue Telefonnummer: +32 2 528 63 64
von Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Während der Schulferien arbeitet das Sekretariat der Künstlerkommission mit einem reduzierten Personalbestand. Es kann daher länger ...
Bieten Sie künstlerische Dienstleistungen im kleinen Rahmen an? Die Künstlerkarte ist obligatorisch, um von der Regelung der geringen Vergütung Gebrauch machen zu können.
Sie sind nicht an einen Arbeitsvertrag gebunden, erbringen aber Dienstleistungen unter ähnlichen Bedingungen wie jene eines Arbeitsvertrags? Das Künstlervisum ist obligatorisch, um der Sozialversicherung für Angestellte zu unterliegen.
Als selbständiger Künstler können Sie auch eine Erklärung über die Selbständigkeit beantragen, die garantiert, dass Ihr Status in Zukunft nicht in Frage gestellt wird.
Die Künstlerkommission bewertet den künstlerischen Charakter Ihrer Aktivitäten für die Ausstellung der Karte, des Visums und der Erklärung der Selbständigkeit und informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Künstler.
Erfahren Sie mehr über die Künstlerkommission