FAQ Künstlervisum
Wie steht es um die Visareform?
Wir laden Sie ein, die Seite https://www.artistatwork.be/de/die-reform/die-reform zu besuchen, auf der Sie alle Informationen über die aktuelle Reform finden.
Wozu dient das Visum?
Es wird für Künstler angewendet, die nicht über einen Arbeitsvertrag verfügen. Das heißt, dass nicht alle wesentlichen Elemente für das Vorhandensein eines Arbeitsvertrags vorhanden sind (Leistungen, Vergütung, Unterordnungsverhältnis/Autorität).
Ein Künstler, der ein Visum besitzt, muss wie ein gewöhnlicher Arbeitnehmer beim LfA gemeldet werden.
Beispiel: Ein Musiker wird von einem Arbeitgeber im Rahmen eines Konzerts engagiert. Der Musiker führt seine Arbeit so aus, wie er es möchte (er hat freie Wahl bei der musikalischen Gestaltung, bei der Art und Weise, wie er das Konzert durchführt, bei seiner Zeiteinteilung etc.). In diesem Fall besteht kein Unterordnungsverhältnis zwischen Künstler und dessen Auftraggeber und somit im Prinzip kein Arbeitsvertrag. Das Künstlervisum ermöglicht es ihm jedoch, trotzdem bei der Sozialversicherung der Arbeitnehmer angeschlossen zu werden.
Wie beantragt man das Künstlervisum?
Seit dem 1. Juli ist es nicht mehr möglich, einen Visumantrag über artist@work einzureichen.
Davon betroffen sind auch Papieranträge, da sie von unserem Sekretariat auf artist@work eingereicht werden.
Ich bin Künstler/-in und arbeite mit einem Arbeitsvertrag. Benötige ich dann ein Visum?
Nein, das Visum richtet sich an Personen, die nicht die Bedingungen für den Abschluss eines Arbeitsvertrages erfüllen.
Kann ich Künstlerkarte und Künstlervisum kombinieren?
Ja.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um ein Visum zu erhalten?
- Erbringung künstlerischer Leistungen und/oder Produktion künstlerischer Werke
- Gegen Vergütung
- Für Rechnung eines Auftraggebers
Was ist der Künstlerstatus?
Das Künstlervisum und die für künstlerische Tätigkeiten geltenden Sonderbestimmungen der Vorschriften über Arbeitslosigkeit sind zwei verschiedene Dinge. Bitte konsultieren Sie dazu die Website des LfA.
Für weitere Informationen über die vom LFA angewandten Sonderbestimmungen können Sie sich an eine Zahlstelle Ihrer Wahl wenden.
Kann ich ein Visum beantragen, um Werke online zu verkaufen?
Nein. Die Verwendung eines Visums setzt einen Auftraggeber voraus. Wenn Sie keinen Auftraggeber haben, können Sie die Künstlerkarte nicht nutzen.
Ich habe einen Künstler engagiert, der über ein Visum verfügt. Was muss ich tun, damit auf LfA-Ebene alles in Ordnung ist?
Wir laden Sie ein, die Rubrik „Zusätzliche Informationen DmfA - Künstler“ auf der Künstlerseite Anleitung für Arbeitgeber des LfA zu lesen.
Ich versuche, eine Anlage hinzuzufügen und die Plattform nimmt sie nicht an, was soll ich tun?
Bitte überprüfen Sie in diesem Fall 3 Dinge:
- dass Ihre Datei nicht größer als die zugelassene Dateigröße ist (maximal 10MB/10.000Kb pro Anhang)
- ob die Anlage eine PDF-, JPEG- oder JPG-Datei ist. WORD-Dateitypen werden nicht unterstützt
- dass der Name Ihrer Datei keine Sonderzeichen oder Leerzeichen enthält. Zur Erinnerung: Der Dateiname darf nur alphanumerische Zeichen, - oder _, enthalten.