FAQ Künstlerkarte
Was ist mit der RPI-Reform
Wir laden Sie ein, die Seite https://artistatwork.be/de/die-reform/die-reform zu besuchen, auf der Sie alle Informationen über die aktuelle Reform finden.
Wie beantragt man die Künstlerkarte?
Seit dem 1. Juli ist es nicht mehr möglich, einen Kartenantrag über artist@work zu stellen.
Dies gilt auch für Papieranträge, da diese von unserem Sekretariat auf artist@work eingereicht werden.
Als Inhaber einer Künstlerkarte sollten Sie daran denken, dass Ihre Leistungen bis zum 31.12.2023 weiterhin auf artist@work registriert werden müssen. Es handelt sich dabei um alle Leistungen, die noch im Jahr 2023 stattfinden.
Wie lange ist die Karte gültig?
Die Karten werden bis zum 31.12.2023 gültig sein.
Wenn Sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Regelung eine gültige Künstlerkarte besitzen, werden Ihre Daten automatisch an die neue Plattform weitergeleitet.
Worum handelt es sich bei der geringen Entschädigungsregelung?
Es handelt sich dabei um eine Regelung, die es Künstlern ermöglicht, künstlerische Leistungen im kleinen Rahmen zu erbringen, ohne, dass sie der Sozialversicherung gemeldet werden müssen, Sozialversicherungsbeiträge für die erhaltenen Entschädigungen geschuldet werden oder eine Dimona-Meldung durch den Auftraggeber vorgenommen werden muss.
Verfahren
Wir haben Verfahren eingeführt, die Ihnen bei der Nutzung der Plattform helfen. Öffnen Sie einfach das entsprechende Dokument oder klicken Sie auf den YouTube-Link
- Eine Leistung einführen : https://youtu.be/_oQQEoO1-uc
Wie sehen die Bedingungen aus?
- Erbringung künstlerischer Leistungen und/oder Produktion künstlerischer Werke
- Sie dürfen nicht mehr als 30 Tage pro Kalenderjahr und nicht mehr als 7 aufeinander folgende Tage bei demselben Auftraggeber arbeiten
- Sie können nicht unter einem Arbeitsvertrag mit demselben Auftraggeber stehen (es sei denn, Ihre Tätigkeiten sind unterschiedlicher Natur und Sie können dies nachweisen)
Welche Höchstgrenzen gibt es 2023?
- Maximal 2.953,37 € pro Kalenderjahr
- Maximal 147,67 € pro Tag/pro Auftraggeber
Welche Höchstgrenzen gibt es 2022?
- Maximal 2.692,64 € pro Kalenderjahr
- Maximal 134,63 € pro Tag/pro Auftraggeber
Was passiert, wenn die Höchstgrenze überschritten wird?
Wenn der Jahresbetrag oder die Anzahl zulässiger Tage durch einen Künstler überschritten wird, muss der Auftraggeber, der ihn zu diesem Zeitpunkt beschäftigt, ebenso wie alle Auftraggeber, die ihn während des Restes des Jahres beschäftigen werden, ihn beim LfA melden. Wenn es Auftraggeber betrifft, für die der Künstler bereits früher im Jahr Leistungen erbracht hat, müssen auch sie diese Leistungen melden.
Wenn der Tagesbetrag bei einem bestimmten Auftraggeber überschritten wird, sogar ohne dass der Jahresbetrag überschritten wird, ist der Künstler sozialversicherungspflichtig für alle Entschädigungen, die er im Kalenderjahr von diesem Auftraggeber erhält.
Dürfen Minderjährige die geringe Entschädigungsregelung benutzen?
Ja, es gibt kein Mindestalter.
Für Minderjährige, die jünger als 15 Jahre sind oder noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, muss der Organisator der Aktivität jedoch beim FÖD Beschäftigung eine Abweichung vom Kinderarbeitsverbot erhalten haben.
Kann ich die geringe Entschädigungsregelung mit einem Ersatzeinkommen (Elternurlaub, Invalidengeld, Rente, Laufbahnunterbrechtung, etc.) kombinieren?
Ja, aber manchmal sind zusätzliche Formalitäten erforderlich, wie z.B. die Genehmigung des beratenden Arztes oder die Meldung an den Pensionsdienst. Die geringe Entschädigungsregelung kann sich auf bestimmte Leistungen wie z.B. das Eingliederungseinkommen auswirken.
Zählt die geringe Entschädigungsregelung als Arbeitstag, um mein Recht auf Arbeitslosigkeit aufzubauen?
Nein, denn es werden keine Sozialversicherungsbeiträge einbehalten.
Kann ich, wenn ich arbeitslos bin, Leistungen erbringen, für die die geringe Entschädigungsregelung gilt?
Ja, allerdings sind Sie für das LfA an diesen Tagen nicht auf dem Arbeitsmarkt verfügbar. Daher müssen Sie die geleisteten Arbeitstage auf Ihrer Kontrollkarte eintragen.
Kann die geringe Entschädigungsregelung mit einer anderen Kostenvergütung (z.B. gefahrene Kilometer) kombiniert werden?
Nein, die geringe Entschädigungsregelung darf nicht mit einer anderen Kostenvergütung kombiniert werden.
Kann ich freiwillige Tätigkeiten mit meinen Tätigkeiten, für die die geringe Entschädigungsregelung gilt, kombinieren?
Am selben Tag darf eine Person eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht mit einer künstlerischen Tätigkeit im Rahmen der geringen Entschädigungsregelung kombinieren.
Sie darf im Laufe eines gleichen Kalenderjahres eine ehrenamtliche Tätigkeit mit einer künstlerischen Tätigkeit im Rahmen der geringen Entschädigungsregelung kombinieren, unter der Bedingung, dass:
- die Tätigkeiten an verschiedenen Tagen stattfinden.
- die "Auftraggeber" unterschiedlich sind (nämlich der Auftraggeber der geringen Entschädigungsregelung und die ehrenamtliche Organisation).
Wer kann mich unter der geringen Entschädigungsregelung engagieren?
Alle natürlichen oder juristischen Personen können Künstler im Rahmen der geringen Entschädigungsregelung engagieren.
Muss ich die geringe Entschädigungsregelung in meiner Steuererklärung angeben?
Nein, Sie müssen die geringe Entschädigungsregelung nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.
Hat der Auftraggeber steuerliche Verpflichtungen?
Wenn die Bedingungen der geringen Entschädigungsregelung erfüllt sind:
- sind die Entschädigungen im Rahmen der geringen Entschädigungsregelung steuerfrei;
- braucht der Auftraggeber kein Blatt im Namen des Empfängers zu erstellen.
Wenn mindestens eine der Bedingungen nicht erfüllt ist, muss der Auftraggeber ein Blatt 281.10 bzw. ein Übersichtsblatt 281.30 im Namen des Empfängers erstellen.
Wie kann ich als Auftraggeber die geringe Entschädigungsregelung in meine Buchhaltung aufnehmen?
Die geringe Entschädigungsregelung wird über das Konto 61 ‘Dienstleistungen und diverse Waren, Vergütungen an Dritte, feste Vergütungen, geringe Entschädigungsregelung’ gebucht
Welche Schritte müssen meine Auftraggeber unternehmen?
Sie müssen sich vorher vergewissern, dass der jeweilige Künstler über eine Künstlerkarte verfügt und dass er seine schriftliche Leistungserklärung ordnungsgemäß ausgefüllt oder seine Leistung auf Artist@Work eingetragen hat.
Wann muss ich meine Leistungen auf der Plattform eintragen?
VOR dem Anfang der Leistungserbringung.
Welche Daten sollte ich bei der Eingabe einer Leistung auf die Plattform oder bei der Ausfüllung meiner papieren Leistungsübersicht über den Auftraggeber eingeben?
Es sind 3 Fälle zu unterscheiden:
- Entweder handelt es sich um eine natürliche Person: Sie müssen ihren Nachnamen, Vornamen und ihre ENSS (entspricht der Nationalregisternummer) eingeben.
Sie müssen daher Ihren Auftraggeber zuerst nach seiner ENSS-Nummer fragen. - Oder handelt es sich um eine nichtrechtsfähige Vereinigung: Sie müssen ihren Namen und den Nachnamen, Vornamen und die ENSS des Verantwortlichen eingeben.
- Oder handelt es sich um ein Unternehmen: Sie müssen seinen Namen und die ZDU-Nummer eingeben (Achtung: die ZDU-Nummer bitte nicht auf der Plattform kopieren und einfügen, sondern die 10 Ziffern ohne Leerzeichen oder Punkte und ohne BE einführen).
Achtung: Der Auftraggeber kann nicht Sie selbst sein.
Kann ich eine Leistung löschen, wenn ich sie bereits auf der Plattform eingetragen habe?
Ja, und zwar spätestens am Tag vor der Leistungserbringung selbst. Um eine Leistung nach diesem Tag zu löschen, müssen Sie einen speziell begründeten Antrag (z. B. ärztliches Attest, Höhere Gewalt …) beim Sekretariat der Künstlerkommission einreichen. Das Sekretariat wird dann gegebenenfalls die erforderliche Löschung auf der Plattform durchführen.
Kann ich die Karte beantragen, um meine Werke zu verkaufen oder auszustellen?
Nein.
Die Künstlerkarte gilt nur für Leistungen, die im Auftrag eines Auftraggebers durchgeführt werden. Wenn kein Auftraggeber vorhanden ist, gilt die Künstlerkarte nicht.
Kann ich über die geringe Entschädigungsregelung Kurse oder Workshops geben?
Nein. Tätigkeiten mit pädagogischem Charakter werden von der Kommission nicht als künstlerische Tätigkeiten anerkannt.
Wir laden Sie dennoch ein, auf der folgenden Seite zu überprüfen, ob Ihre Tätigkeiten in den Geltungsbereich von Nebentätigkeiten fallen, die von den Sozial- und Steuerbeiträgen befreit sind auf der website Nebentätigkeiten.
Kann ich Leistungen im Ausland erbringen, für die die geringe Entschädigungsregelung gilt?
Diese Regelung gilt nur auf belgischem Boden, da die anderen Länder nicht die gleiche Behandlung auf künstlerische Leistungen im kleinen Umfang anwenden.
Die Regeln bezüglich des Berechnungsmodus von Beiträgen werden von jedem Staat selbst festgelegt.
Was ist, wenn nur einige meiner Tätigkeiten künstlerischer Natur sind?
Die Karte gilt nur für künstlerische Leistungen. Wenn Sie mehrere Tätigkeiten ausüben, werden nur die künstlerischen Tätigkeiten berücksichtigt und die Karte kann nur für die im Begleitschreiben genannten Tätigkeiten verwendet werden.
Ich habe meine Karte und/oder meine Leistungsübersicht im Papierformat verloren. Was nun?
Sie müssen sich an die Künstlerkommission wenden, um ein Duplikat ausstellen zu lassen.
Bin ich versichert, wenn ich mit der geringen Entschädigungsregelung arbeite?
Der Auftraggeber hat keine Versicherungspflicht (im Gegensatz zu Auftraggeber, die mit Freiwilligen arbeiten). Am besten fragen Sie den Auftraggeber, ob Sie z.B. gegen zivilrechtliche Haftung und Unfälle versichert sind. Gegebenenfalls müssen Sie eine eigene Versicherung abschließen.
Kann ich Leistungen erbringen, wenn ich kein(e) belgische(r) Staatsbürger/-in bin?
Ja, wenn die belgische soziale Sicherheit anwendbar ist.
Wenn Sie keine e-ID besitzen, können Sie Ihren Antrag allerdings nicht über die Plattform artist@work einreichen.
Ich versuche, eine Anlage hinzuzufügen und die Plattform nimmt sie nicht an, was soll ich tun?
Bitte überprüfen Sie in diesem Fall 3 Dinge:
- dass Ihre Datei nicht größer als die zugelassene Dateigröße ist (maximal 10MB/10.000Kb pro Anhang)
- ob die Anlage eine PDF-, JPEG- oder JPG-Datei ist. WORD-Dateitypen werden nicht unterstützt
- dass der Name Ihrer Datei keine Sonderzeichen oder Leerzeichen enthält. Zur Erinnerung: Der Dateiname darf nur alphanumerische Zeichen, - oder _, enthalten.
Was passiert, wenn ich eine Dienstleistung in die Plattform eintrage?
Ihr Auftraggeber erhält eine Benachrichtigung in seiner Mailbox für Bürger bzw. in seiner Mailbox für Unternehmen. Auf diese Weise wird er darüber informiert, dass eine von ihm "in Auftrag gegebene" Dienstleistung vom Künstler eingegeben wurde und erhält er eine entsprechende Bescheinigung.
Was passiert, wenn ich eine Dienstleistung in der Plattform lösche?
Wenn Sie eine Dienstleistung absagen, oder das Sekretariat eine Dienstleistung für Sie absagen, erhält Ihr Auftraggeber eine Benachrichtigung in seiner e-Box für Bürger bzw. e-Box für Unternehmen. Somit wird er darüber informiert, dass die Dienstleistung vom Künstler abgesagt wurde, und erhält er eine entsprechende Bescheinigung.
Welche Nachweise kann ich als Auftraggeber erhalten?
Wenn ein Künstler eine Leistung über die Plattform anmeldet, wird automatisch eine "Bescheinigung über die Anmeldung einer Leistung im Rahmen der geringen Entschädigungsregelung" per E-Mail an Ihre e-Box gesendet.
Wenn Sie eine Privatperson sind, wird sie an Ihre persönliche e-Box geschickt. Weitere Informationen über die e-Box finden Sie unter http://myebox.be.
Wenn Sie ein Unternehmen sind, wird sie an Ihre e-Box Enterprise geschickt. Weitere Informationen über die e-Box Enterprise finden Sie unter https://www.socialsecurity.be/site_de/general/helpcentre/ebox/transit.htm.