Die Reform Reform

Künstlerkommission wird Kunstarbeitskommission… 

Derzeit findet eine Reform des Sozialstatuts von Kunstschaffenden statt. Was bedeutet das?
 

Am 1. Januar 2024 wird die Künstlerkommission zugunsten der Kunstarbeitskommission aufgelöst, die eine Kunstarbeitsbescheinigung ausstellt, mit dem Sie in den Genuss bestimmter Regelungen im Bereich der sozialen Sicherheit kommen.

Weitere Informationen darüber, was dies für Sie bedeutet, finden Sie in unserer Broschüre.

Gleichzeitig wird die geringe Entschädigungsregelung (GER) zur Amateurkunstvergütung (AKV).

Weitere Informationen darüber, was dies für Sie bedeutet, finden Sie in unserer Broschüre "Amateurkünstler".

Das Künstlervisum, die Künstlerkarte und die Erklärung zur Selbständigen Erwerbstätigkeit wird es im Jahr 2024 nicht mehr geben.

Unsere Website www.artistatwork.be und die elektronische Plattform artist@work werden zugunsten einer neuen Website und  zugunsten einer neuen elektronischen Plattform abgeschafft. Diese Tools befinden sich derzeit im Aufbau.


Zusammenfassende Tabelle:
 

In 2023 :

Künstlerkommission

Commission artistes

Ab 2024 :

Wird :
Kunstarbeitskommission

Commission artistes

In 2023 :

Künstlervisum

carte

Ab 2024 :

Künstlervisum :

Abgeschafft

disparus

In 2023 :

Künstlerkarte

carte

Ab 2024 :

Künstlerkarte :

Abgeschafft
Abgeschafft, aber die GER wird durch eine neue Regelung namens AKV ersetzt.

disparus

In 2023 :

Erklärung zur selbständigen Tätigkeit

carte

Ab 2024 :

Erklärung zur selbständigen Tätigkeit :

Abgeschafft

disparus

In 2023 :

...

carte

Ab 2024 :

Neue :

Kunstarbeitsbescheinigung
(3 Typen)

disparus



Es sind Übergangsmaßnahmen vorgesehen: 

Der Königliche Erlass vom 13. März 2023 über die Funktionsweise der Kunstkommission, die Anerkennung von Kunstverbänden und die Verbesserung des sozialen Schutzes von Kunstschaffenden sieht die folgenden Übergangsmaßnahmen vor:
 

Für wen?

Was?

Konkret:

Personen mit einer am 1. Januar 2024 noch gültigen Künstlerkarte Automatische Registrierung als ausübender Künstler auf der digitalen Plattform für die Amateurkunstvergütung

Wenn Sie über eine gültige Künstlerkarte verfügen, brauchen Sie kein neues Profil als ausübender Künstler zu erstellen, da dieses bereits vorausgefüllt ist.

Selbstverständlich können Sie Ihr Profil nötigenfalls jederzeit ändern. 

Inhaber eines am 1. Januar 2024 gültigen Künstlervisums

Automatische Umwandlung des Visums in eine normale Kunstarbeitsbescheinigung („Standard“), deren Gültigkeitsdauer der ihres Künstlervisums entspricht, mit einer Mindestgültigkeitsdauer von 2 Jahren. 

Sie brauchen nichts zu tun, Ihre normale Kunstarbeitsbescheinigung („Standard“) wird in Ihrer Datei auf der neuen Plattform für Kunstarbeitsbescheinigungen erscheinen.  

Personen, auf die am 1. Januar 2024 die Bestimmungen von Kapitel 12 des Königlichen Erlasses vom 25. November 1991 über die Regelung der Arbeitslosigkeit Anwendung finden 

Automatische Umwandlung in Kunstarbeitsbescheinigung „plus“ für eine Dauer von 5 Jahren 

Sie brauchen nichts zu tun, Ihr Kunstarbeitsbescheinigung „plus“ wird in Ihrer Datei auf der neuen digitalen Plattform für Kunstarbeitsbescheinigungen erscheinen. 

Diejenigen, die am 1. Januar 2024 im Besitz der Erklärung zur selbständigen Tätigkeit sind 

 

Die Erklärung zur selbständigen Tätigkeit verfällt bei Ablauf seiner Gültigkeit. 

Die Selbständigkeitserklärung bleibt bis zum Ablaufdatum gültig und kann nicht erneuert werden.  Bitte bewahren Sie diese sorgfältig auf und fordern Sie ggf. eine Kopie beim Sekretariat der Künstlerkommission. 



Bitte beachten Sie außerdem folgendes:

  • Ab dem 1. Juli 2023 wird es nicht mehr möglich sein, eine Künstlerkarte über artist@work zu beantragen. Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Antrag rechtzeitig einreichen.
    Ausnahmsweise wird die Gültigkeitsdauer der Künstlerkarte, die zwischen dem 15/04/2023 und Ende Dezember abläuft, automatisch bis zum 31/12/2023 verlängert.
     
  • Ab dem 1. Juli 2023 Ab dem 1. Juli 2023 wird es nicht mehr möglich sein, ein Künstlervisum über artist@work zu beantragen, unabhängig davon, ob es sich um einen neuen Antrag oder um eine Verlängerung handelt.Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Antrag rechtzeitig einreichen, insbesondere wenn Sie Ihr Visum verlängern müssen.
    Ausnahmsweise wird die Gültigkeitsdauer des Künstlervisums, das zwischen dem 01.07.2023 und Ende Dezember abläuft, automatisch bis zum 31.12.2023 verlängert.
     
  • Ab dem 1. September 2023 wird es nicht mehr möglich sein, einen Selbständigkeitserklärung über artist@work zu beantragen. Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Antrag rechtzeitig einreichen, insbesondere um die auf Künstler ausgeweiteten Primostarter-Maßnahme genießen zu können.