Antrag Künstlervisum
Sie richtet sich an Personen, die nicht an einen Arbeitsvertrag gebunden sind, aber unter ähnlichen Bedingungen wie ein Arbeitsvertrag künstlerische Dienstleistungen gegen Entgelt und im Namen eines Auftraggebers erbringen. Der Erhalt eines Visums ist für einen Künstler, der dem Sozialversicherungssystem für Angestellte unterliegen möchte, unerlässlich.
Bedingungen
- Erbringung von künstlerischen Dienstleistungen und/oder Produktion von künstlerischen Werken
- Gegen Entgelt
- Im Namen eines Auftraggebers
Vorteile
- Sie unterliegen der Sozialversicherung für Angestellte
- Dadurch können Sie Anspruch auf Sozialversicherungsrechte entstehen lassen (Arbeitslosigkeit, Krankenversicherung, Rente, usw.).
Achtung
• Das Künstlervisum und die Anerkennung des LFA für die für künstlerische Tätigkeiten geltenden Sonderbestimmungen der Vorschriften über Arbeitslosigkeit die sind zwei verschiedene Dinge.
• Für weitere Informationen über die für künstlerische Tätigkeiten geltenden Sonderbestimmungen der Vorschriften über Arbeitslosigkeit können Sie sich direkt an das LFA wenden.
• Sie benötigen kein Künstlervisum, wenn Sie Ihre künstlerischen Leistungen im Rahmen eines Arbeitsvertrages erbringen.