Antrag Künstlerkarte
Diese ist Künstlern vorbehalten, die kleine künstlerische Leistungen erbringen. Sie ist obligatorisch, wenn der Künstler von der Regelung der geringen Vergütung Gebrauch machen möchte. Der Vorteil ist, dass diese Leistungen nicht bei der Sozialversicherung angemeldet werden müssen, kein Beitrag auf die Vergütungen fällig ist und keine Dimona-Meldung durch den Auftraggeber notwendig ist.
Bedingungen
- Sie müssen künstlerische Leistungen erbringen und/oder künstlerische Werke erzeugen
- Sie dürfen nicht mehr als 2.953,37 € (2023) pro Kalenderjahr und 147,67 € (2023) pro Tag und Auftraggeber einnehmen.
- Sie dürfen nicht mehr als 30 Tage pro Kalenderjahr und nicht mehr als 7 aufeinander folgende Tage mit demselben Auftraggeber arbeiten
- Sie können nicht unter einem Arbeitsvertrag mit demselben Auftraggeber stehen (es sei denn, Ihre Tätigkeiten sind unterschiedlicher Natur)
Vorteile
- Ihre Leistungen müssen nicht an die Soziale Sicherheit gemeldet werden
- Es sind keine Beiträge für Ihre Vergütungen zu leisten
- Es darf keine Dimona-Erklärung abgegeben werden
Achtung
Diese Karte lässt keinen Anspruch auf Sozialversicherungsrechte entstehen (Arbeitslosigkeit, Krankenkasse, Rente, usw.).