Über der Künstler Soziale Sicherheit der Künstler
In Belgien gibt es drei Statuten:
- Arbeitnehmerstatus: Der Arbeitnehmer ist durch einen Arbeitsvertrag an seinen Arbeitgeber gebunden. Es besteht ein Verhältnis der Autorität.
- Beamtenstatus: Personen, die im öffentlichen Dienst tätig sind und dauerhaft ernannt werden (oder die einen dem Beamtenstatus gleichwertigen Status haben).
- Selbstständigenstatus: Der Arbeitnehmer übt eine Erwerbstätigkeit aus, die ihn nicht durch einen Arbeitsvertrag an einen Arbeitgeber bindet. Er ist sein eigener Chef und arbeitet nicht unter der Aufsicht eines Arbeitgebers.
Es gibt keinen Künstlerstatus mit separaten Beiträgen und/oder separatem Sozialschutz. Ein Künstler wird in die bestehenden Statuten integriert.
Der Künstler, der ein Künstlervisum erhalten hat, unterliegt der Sozialversicherung für Angestellte, ebenso wie der Künstler, der im Rahmen eines Arbeitsvertrags arbeitet.
Der Künstler, der eine Erklärung über die Selbständigkeit erhalten hat, hat die Garantie, dass sein Status als Selbständiger für 2 Jahre nicht in Frage gestellt wird.
Schließlich unterliegt der Künstler, der eine Künstlerkarte erhalten hat, nicht der Sozialversicherung der Arbeitnehmer, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Schließlich unterliegt der Künstler, der eine Künstlerkarte erhalten hat, nicht der Sozialversicherung der Arbeitnehmer, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Für Künstler bestehen spezielle Regeln der Arbeitslosenunterstützung. Die Erteilung der Karte oder des Visums erlaubt es Ihnen nicht automatisch, von diesen Sonderregeln zu profitieren.
Welche Auswirkung hat eine künstlerische Tätigkeit auf Ihre Vollarbeitslosigkeit? LFA)